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Falschparker auf dem Privatparkplatz: Was Eigentümer tun können

Fremde Autos auf Ihren Stellplätzen sind ärgerlich und kosten Umsatz. Hier lesen Sie, wer zuständig ist, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie das Problem dauerhaft lösen.

ParkTakt Redaktion 27. September 2026 6 Minuten Lesezeit
Privatparkplatz mit markierten Stellplätzen
Kurz erklärt
Stand: September 2026

Auf einem Privatparkplatz sind Polizei und Ordnungsamt meist nicht zuständig. Eigentümer können abschleppen lassen, Unterlassung verlangen oder die Fläche dauerhaft überwachen lassen.

Am wirksamsten ist eine klare Beschilderung mit regelmäßiger Kontrolle. Dann gelten die Regeln für jeden, der parkt, und Verstöße lassen sich ohne Abschleppen und ohne Streit vor Ort ahnden.

Zivilrecht, nicht OrdnungsamtAbschleppen erlaubtÜberwachung wirkt dauerhaft

Wer ist zuständig?

Parkt jemand unberechtigt auf Ihrem privaten Grund, ist das in erster Linie eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Ihnen und dem Fahrer. Polizei und Ordnungsamt greifen meist nur ein, wenn eine Gefahr besteht, etwa bei blockierten Feuerwehrzufahrten oder Rettungswegen.

Anders ist es auf der öffentlichen Straße: Steht ein Auto vor Ihrer Grundstückseinfahrt auf der Straße, ist das ein Verkehrsverstoß, und das Ordnungsamt ist zuständig. Um Stellplätze auf Ihrem Grundstück müssen Sie sich als Eigentümer oder Betreiber dagegen selbst kümmern.

Ihre drei Möglichkeiten im Vergleich

Ihre drei Möglichkeiten im Vergleich. Stand September 2026
MethodeWirktAufwand für SieDauerhafte Wirkung
Abschleppen lassenSofort, im EinzelfallSie beauftragen und gehen oft in VorleistungGering. Der nächste Fremdparker kommt.
Unterlassung verlangenNach WochenHalterermittlung, Schreiben, oft AnwaltNur gegen diese eine Person.
ParkraumüberwachungNach der Einrichtung dauerhaftFür Sie kaum Aufwand, Betrieb übernimmt der DienstleisterHoch. Regeln und Kontrolle schrecken ab.

Abschleppen lassen: erlaubt, aber mit Tücken

Der Bundesgerichtshof hat 2009 entschieden, dass Grundstücksbesitzer unberechtigt abgestellte Fahrzeuge abschleppen lassen dürfen und die Kosten vom Fahrer zurückverlangen können. Das ist die schnellste Lösung für den Einzelfall.

  • Sie beauftragen den Abschleppdienst selbst und strecken die Kosten oft vor.
  • Sie müssen nachweisen, dass das Fahrzeug unberechtigt stand. Fotos mit Uhrzeit sind Pflicht.
  • Nicht jeder Abschleppdienst kommt sofort, und der Streit um die Kosten kann dauern.
  • Auf Kundenparkplätzen wirkt Abschleppen schnell hart und schadet dem Ruf.

Unterlassung verlangen: für Wiederholungstäter

Parkt dieselbe Person immer wieder auf Ihrer Fläche, können Sie verlangen, dass sie das künftig unterlässt. Dafür ermitteln Sie über das Kennzeichen den Halter, fordern ihn schriftlich zur Unterlassung auf und lassen sich eine Unterlassungserklärung geben. Das ist aufwendig, dauert Wochen und wirkt nur gegen diese eine Person.

Dauerhaft lösen: private Parkraumüberwachung

Mit gut sichtbaren Schildern an jeder Einfahrt legen Sie fest, wer parken darf, wie lange und was ein Verstoß kostet. Wer trotzdem parkt, akzeptiert diese Bedingungen. Verstöße werden per Kamera oder vor Ort dokumentiert, der Halter erhält eine Zahlungsaufforderung.

Der Bundesgerichtshof hat 2019 gestärkt, dass sich Halter dabei nicht einfach mit „Ich bin nicht gefahren“ herausreden können. Für Sie heißt das: kein Abschleppen, keine Vorleistung, kein Streit am Parkplatz. Ein Dienstleister wie ParkTakt übernimmt Beschilderung, Kontrolle, Dokumentation und alle Rückfragen der Parker.

Mehr dazuSo funktioniert Parkraumüberwachung mit Kamera, Kontrolleur oder beidem.
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Was Sie nicht tun sollten

  • Zuparken. Das fremde Auto einzuparken kann als Nötigung gelten.
  • Beschädigen. Luft ablassen, Scheibenwischer abknicken oder zerkratzen ist Sachbeschädigung.
  • Aufkleber auf die Scheibe. Schwer ablösbare Aufkleber können ebenfalls als Sachbeschädigung gelten.
  • Drohende Zettel. Sie helfen selten und können Ärger bringen.

In fünf Schritten zur freien Fläche

1

Dokumentieren

Fotos mit Datum und Uhrzeit, wie oft und wann Fremdparker stehen.

2

Regeln festlegen

Wer darf parken, wie lange, zu welchen Zeiten.

3

Beschildern

Gut sichtbare Schilder an jeder Einfahrt, mit allen Bedingungen.

4

Kontrollieren

Per Kamera, Kontrolleur oder beidem, regelmäßig und nachweisbar.

5

Auswerten

Wie viele Verstöße, zu welchen Zeiten? Regeln bei Bedarf anpassen.

Häufige Fragen

Darf ich einen Falschparker auf meinem Privatparkplatz abschleppen lassen?

Grundsätzlich ja. Der Bundesgerichtshof hat 2009 entschieden, dass Grundstücksbesitzer unberechtigt abgestellte Fahrzeuge abschleppen lassen und die Kosten vom Fahrer verlangen können. Sie beauftragen das Abschleppen aber selbst und müssen die Kosten oft zunächst vorstrecken.

Kann ich die Polizei oder das Ordnungsamt rufen?

Auf privatem Grund meist nicht mit Erfolg, solange keine Gefahr besteht und keine Rettungswege blockiert sind. Anders ist es, wenn ein Auto auf der öffentlichen Straße vor Ihrer Grundstückseinfahrt steht. Dafür ist das Ordnungsamt zuständig.

Reicht ein Schild „Privatparkplatz“?

Selten. Ein Schild allein schreckt kaum ab, wenn nie kontrolliert wird. Wirksam wird es erst mit klaren Regeln auf dem Schild und regelmäßiger Kontrolle.

Was kostet ein Verstoß den Falschparker?

Das hängt von den Bedingungen ab, die auf dem Schild an der Einfahrt stehen. Wer dort parkt, akzeptiert diese Bedingungen und erhält bei einem Verstoß eine Zahlungsaufforderung.

Was kostet Parkraumüberwachung für Eigentümer?

Das hängt von Größe, Nutzung und Modell ab. Die Standortprüfung bei ParkTakt ist kostenlos, bei geeigneten Flächen sind auch Modelle ohne hohe Anfangsinvestition möglich.

Kann sich der Halter herausreden, er sei nicht gefahren?

Nicht so einfach. Der Bundesgerichtshof hat 2019 entschieden, dass der Halter bei einer privaten Parkregelung darlegen muss, wer gefahren sein könnte, wenn er selbst nicht am Steuer saß.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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